1. Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 Monat, falls er nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung mit einem ärztlichen Attest oder einem eindeutigen Nachweis angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch der „Reflex Fitnessclub“ kann aus wichtigem Grund kündigen.
3. Der Vertrag kann gegen eine Gebühr Stillgelegt werden. Diese Gebühr ist bei jeder Mitgliedschaft unterschiedlich und richtet sich nach der Laufzeit. Es kann Tageweise ruhend gelegt werden mit einer Tagegenauen Berechnung.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen des „Reflex Fitnessclub“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
5. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im wöchentlichen Rhythmus fällig und werden per Lastschrift monatlich eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen und werden direkt von der Deutschen Bank weitergegeben. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5,00 € fällig. Rechnungserstellung wird einmalig mit 0,99€ berechnet. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „Reflex Fitnessclub“ unverzüglich mitzuteilen.
6. Zusatzmodule können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen (einzeln) gekündigt werden (oder zu gebucht werden) Das Mitglied kann in der laufenden Vertragslaufzeit mit einer Frist von 2 Wochen in einen höherwertigen Tarif wechseln. (Die Zusatzmodule werden entsprechend des gewählten Tarifs angepasst. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif ist innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen.
8. Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo
9. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass jedes Jahr der Wochenbeitrag um bis zu 5% angehoben werden kann, spätestens aber nach der Mindesvertragslaufzeit.
10. “Die Einweisungsgebühr und die Aktivierungsgebühr sind eine einmalige Zahlung, die Sie zu einem Studiomitglied benennt. Sie berechtigt Sie nicht dazu, die entsprechenden Einrichtungen zu benutzen, wenn dessen Benutzung einer Gebühr (jährlich/monatlich) unterliegt.“.
11. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen vom „Reflex Fitnessclub“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu nutzen. Diese werden durch Aushang, auf der eigenen Webseite, Google und auch auf den Socialmedia Kanälen bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
12. Der „Reflex Fitnessclub“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
13. Das Mitglied verpflichtet sich, das Mitgliedsband nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber „Reflex Fitnessclub“ für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsbandes, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Bandes ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem „Reflex Fitnessclub“ vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
14. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Mitgliedsbandes wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € für das Ausstellen eines neuen Bandes fällig.
15. Der „Reflex Fitnessclub“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des „Reflex Fitnessclub“ mit einer Höchstsumme von 5.000.000 € bei Personenschäden und bis zu 3.000.000 € bei Sachschäden versichert.
16. Der „Reflex Fitnessclub“ verpflichtet sich, gemäß DSGVO Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben. Gemäß DSGVO
17. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Der „Reflex Fitnessclub“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.